Antragsformular
für die Vereinsmitgliedschaft im Karate-Kai Lenzburg und für den Bezug eines Karatepasses der Swiss Karate Federation (SKF).
Der Antragsteller bestätigt hiermit die Klubregeln und Statuten des Karate-Kai Lenzburg eingesehen zu haben und verpflichtet sich, deren Regeln und Satzung einzuhalten.
Bei Veröffentlichungen von Artikeln, im Rahmen von Vereinsanlässen, können Sie namentlich oder mit Bild erwähnt werden. Die Daten von Personen unter 20 Jahren werden zwecks J+S Abrechnung im Nationalen Informationssystem für Sport (NDS) erfasst, bearbeitet und nach Art. 11 des Bundesgesetzes über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG) behandelt.
Die Aufsichtspflicht des Trainers beschränkt sich auf die Turnhalle und die offiziellen Trainingszeiten.
Wichtiger Hinweis: Falls Sie unsicher sind, ob Sie ohne medizinische Kontrolle Sport treiben sollten, kontaktieren Sie bitte einen sportmedizinisch kompetenten Arzt, bevor Sie Ihre sportlichen Aktivitäten aufnehmen bzw. steigern. Falls Sie regelmässig Medikamente nehmen, unter Stoffwechselerkrankungen leiden oder eine Diät machen, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt ab, ob sportliche Aktivitäten erlaubt sind. Versicherung ist Sache des Mitglieds.